Allgemeine Osteopathie und Behandlung von Kieferbeschwerden (CMD)

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Für den ersten Termin mit Anamnese, Diagnose und Behandlung berechne ich 100 €. Dies entspricht in etwa einer Therapiestunde von 50 Minuten.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Einige gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Um sicher zu gehen, ob das in Ihrem Fall so ist und wie die Voraussetzungen sind, empfehle ich Ihnen, sich vor dem ersten Termin über die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.

 

Private Krankenversicherungen

Privatversicherte und Patienten mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung können in den meisten Fällen mit einer Erstattung der Kosten rechnen. Bitte erkundigen Sie sich dennoch vor dem ersten Termin über die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.

 

Terminausfall

Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, können Sie diesen bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben. Andernfalls wird Ihnen dieser in vollem Umfang in Rechnung gestellt, da ich so kurzfristig keine anderen Patienten planen kann und somit einen Verdienstausfall habe.

Schwindeltherapie / Vestibuläre Rehabilitationstherapie (VRT)

Für die diagnostische Abklärung des Symptoms Schwindel werden beim ersten Termin erfahrungsgemäß etwa 90 Minuten benötigt. In diesem ersten Termin erfolgt ein ausführliches Anamnesegespräch. Anschließend werden einige spezielle Tests durchgeführt und Ihnen die Erkrankung und der Grund Ihres Schwindels ausführlich erläutert. Für diesen ersten Termin berechne ich 150 €.

 

Falls Sie Ihren Schwindel schon durch eine spezialisierte Klinik/Praxis abklären haben lassen, werden beim ersten Termin etwa 60 Minuten benötigt. Hierfür berechne ich 100 €.

 

Für alle weiteren Termine werden in etwa 30 Minuten benötigt. Hierfür berechne ich 50 €.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Schwindeltherapie in der Regel nicht. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie die Therapie daher leider selbst zahlen. Sprechen Sie mich gerne dazu an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die zu Ihren finanziellen Rahmenbedingungen passt, z. B. über eine individuelle Termindauer und Terminhäufigkeit.

 

Private Krankenversicherungen

Privatversicherte und Patienten mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung können in den meisten Fällen mit einer Erstattung der Kosten rechnen. Bitte erkundigen Sie sich dennoch vor dem ersten Termin über die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.

 

Terminausfall

Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, können Sie diesen bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben. Andernfalls wird Ihnen dieser in vollem Umfang in Rechnung gestellt, da ich so kurzfristig keine anderen Patienten planen kann und somit einen Verdienstausfall habe.

Besonderer Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz (HWG):

Aus rechtlichen Gründen weise ich besonders darauf hin, dass ich mit keiner der auf meiner Website beschriebenen Naturheilverfahren den Eindruck erwecken möchte, dass ich einen therapeutischen Erfolg versprechen und eine Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantieren kann.